Nur durch eine fachkompetente Beratung können Sie die richtige Entscheidung treffen.
Arbeitgeberberatung
Gerade den Arbeitgeber trifft im Rahmen betrieblicher Versorgungswerke eine umfassende Aufklärungspflicht der versorgungsberechtigten Arbeitnehmer. Gerade §1 Abs. 1 des BetrAVG sagt dem Arbeitnehmer das Recht auf Entgeltumwandung (bAV) zu. Leider ist noch vielen Arbeitgebern dieses Haftungsrisiko noch nicht bewusst und wird jährlich „vertagt“.
Unser bewährtes zweistufiges Beratungskonzept beinhaltet im Regelfall erstmals ein Beratungsgespräch mit dem Arbeitgeber. Hier wird der Umfang der Beratungsdienstleistung, sowie Durchführungswege und Portfolie ausgearbeitet. Nachdem eine entsprechende Auswahl getroffen wurde, informiert der Arbeitgeber die Arbeitnehmer über die zur Verfügung stehenden Alternativen. Im Anschluss bestätigen die Arbeitnehmer schriftlich, ob diese auf das Recht einer bAV verzichten oder einen Beratungstermin wünschen. Dieses Formblatt wird dem Arbeitsvertrag als Anlage beigefügt.
Arbeitnehmerberatung
Eine Beratung beinhaltet die Ermittlung der individuellen Versorgungslücke, simuliert eine bestehende Lohnabrechnung mit und ohne bAV. Die eventuelle Integrationmöglichkeit eines Arbeitgeberzuschusses oder (A)VWL in eine bAV wird berücksichtigt. Desweiteren werden die Eigenschaften, Möglichkeiten und Flexibilität der bAV den Mitarbeitern verständlich und nachvollziehbar dargestellt.
Der Mitarbeiter erhält nach einer Beratung:
simulierte Lohnabrechnung vor/nach bAV
Modellrechnung Versorgungswerk
Beratungsdokumentation
Antragskopie
Entgeltumwandlungsvereinbarung
ggf. Verzichtserklärung
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