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Betriebliche Altersvorsorge
durch Entgeltumwandlung

Das Prinzip ist einfach:

Ihr Arbeitgeber schließt für Sie eine betriebliche Altersversorgung als Direktversicherung ab. Sie vereinbaren mit ihm, dass Sie einen Teil Ihres Entgelts in Beiträge zu einer Rentenversicherung umwandeln. 

Ihre Vorteile:

 • Ein Teil Ihrer Beiträge wird aus Steuer- und Sozialversicherungsersparnissen finanziert.

• Die Besteuerung Ihrer Leistungen erfolgt im Rentenbezug mit einem in der Regel deutlich       Deswgeringeren Steuersatz als im Arbeitsleben. 

• Sofern Sie in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) pflichtversichert sind, haben Sie aus den Leistungen der Direktversicherung Beiträge in die GKV und die gesetzliche Pflegeversicherung zu leisten. Für freiwillig in der GKV Versicherte gilt grundsätzlich dasselbe. 

• Sie können sich zwischen einer lebenslangen Rente und einer Kapitalzahlung entscheiden. 

• Die Leistungen stehen ausschließlich Ihnen zu; weder Arbeitgeber noch Staat haben Zugriff. 

• Bei Ausscheiden aus dem Unternehmen ist eine private Fortführung oder eine Fortführung über den neuen Arbeitgeber möglich. Des weiteren besteht die Möglichkeit einer Auszahlung durch Abfindung einer Kleinstanwartschaft.