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Arbeitnehmer haben die Wahl – oder auch nicht
 

Aus den Zahlen des Bundesarbeitsministeriums geht hervor, dass das Rentenniveau, wie geplant, bis 2030 absinken wird und auch darüber hinaus.

Sollte die Tendenz aufgehalten werden, kann nur durch erhöhte Beitragszahlungen eine Wirkung erzielt werden.

Dies bedeutet, dass die Arbeitnehmer die Wahlmöglichkeit einer bAV haben und auch auf diese verzichten können. Jedoch ist damit auch bestätigt, dass die Rente nach 2030 um mindestens 10 Prozent, Tendenz steigend, geringer ausfallen wird.

Die zwei wichtigsten Faktoren zum Kapitalaufbau sind: „Zeit und Beitrag“. Je später mit einer bAV begonnen wird, desto höher muss der Beitrag sein, um die gewünschte Ablaufleistung zu erreichen. Die in der Vergangenheit entgangenen Zuschüsse aus Lohnsteuer- und SV-Ersparnis, ggf, Arbeitgeberzuschuss und (A)VWL müssten künftig aus Eigenmittel ausgeglichen werden. Dabei wurde die Rendite noch nicht berücksichtigt.

Fazit: Je früher der Start einer bAV, desto weniger muss dafür aufgebracht werden.

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